| Die Pflegesätze | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zusammensetzung der Pflegesätze ab 01.07.2008
Die monatlichen Kosten betragen:
+1,12 Euro Einzelzimmerzuschlag Diese Pflegesätze wurden gemäß § 85 und § 87 SGB XI über die Vergütung vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege, sowie gemäß § 93 BSHG über die Vergütung der Versorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in der Pflegestufe 0 mit den zuständigen Landesverbänden der Pflegekassen, sowie Landschaftsverband Rheinland vereinbart. Einkommensabhängig kann ein Pflegewohngeld bis max. in Höhe der Investitionskosten vom Pflegeheim beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. |
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