| Ein Wort zu den Kosten | ||
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Für die grund- und behandlungspflegerischen Leistungen kommen im Allgemeinen Krankenkassen und Pflegekassen, nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), auf. Kosten, die nicht über die Kranken- und Pflegekassen abgedeckt sind, trägt der Betreute. Hier beraten wir Sie gerne und unverbindlich hinsichtlich der Finanzierung. Bei Ärztlichen Verordnungen kümmern wir uns selbstverständlich um die Genehmigung bei der Krankenkasse. Auch bei der Einstufung in eine Pflegestufe sind wir Ihnen gerne behilflich. |
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